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OLG Karlsruhe, 27.06.1996 - 12 U 313/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutz; Prozeßkostenübernahme; Transportversicherung für Haftpflichtfälle; Kostenübernahme; Deckungsanspruch; Gerichtliche Feststellung; Berufungskammer; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt; Bösliche Handlungsweise; Bindungswirkung; Grobe Fahrlässigkeit; ...
Papierfundstellen
- VersR 1997, 737
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 12 U 203/12 Sie haben mit dem versicherten Interesse nichts zu tun und gehören weder zum Schaden noch - an sich - zu dessen Ermittlung, sondern werden aufgewendet, um eine Entscheidung darüber zu erzielen, ob eine Ersatzpflicht vorliegt (RGZ 38, 55; 115, 165; Senat, Urteil vom 27. Juni 1996 - 12 U 313/94 -,VersR 1997, 737 ff.).
- OLG Köln, 01.10.1999 - 3 U 4/99
Versicherungsrechtliche Einordnung einer Yachtpool-Kaskoversicherung
Ob dieser Grad der Vorwerfbarkeit, der sich auch in § 4 Abs. 2 S. 2 BinnSchG a.F. findet, außer den dem Vorsatz entsprechenden Elementen auch die - bewußte - grobe Fahrlässigkeit umfaßt, kann dahinstehen (…vgl. hierzu Vortisch/Benn, Binnschiffahrtsrecht, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 26;… Prölss/Martin, 26. Aufl., VVG § 130 Rdnr. 4;… Römer/Langheid 1997, VVG § 130 Rdnr. 4; OLG Karlsruhe VersR 1997, 737, 739).